Ratgeber: Hier finden Sie Informationen, Tipps und Ratschläge, die Ihnen dabei helfen die wichtigsten Themen  selbst zu lösen, bis I AM MANY wieder für Sie da ist

Allgemeine Informationen

Grundversorgung: Wie komme ich in die Grundversorgung?

Sie landen automatisch in der Grundversorgung, beim örtlichen Grundversorger, wenn Sie Ihren aktuellen Tarif/Anbieter gekündigt haben und keinen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben.

In Hamburg zum Beipiel sind dies Vattenfall für Strom und E.ON für Gas.

Telefonisch für die Grundversorgung anmelden
Falls Sie sicher stellen wollen, dass Sie in der Grundversorgung und nicht in der Ersatzversorgung landen, rate ich Ihnen, dass Sie beim Grundversorger anrufen und sich am Telefon aktiv für die Grundversorgung anmelden.
Lassen Sie sich hier nicht abwimmeln mit der Info, dass man automatisch in der Grundversorgung landet.
Sie können sich telefonisch für die Grundversorgung anmelden, dies haben schon dutzende Kunden von I AM MANY erfolgreich gemacht.

Bei manchen Grundversorgern können Sie sich auf der Website für die Grundversorgung registrieren.
Dies stellt eine gute Alternative zum Telefon dar.
Sie könnten sich auch per Email oder Post für die Grundversorgung anmelden. Allerdings sind die Grundversorger derzeit extrem stark ausgelastet. Entsprechend kann es teilweise Monate dauern, bis Ihre Email bearbeitet wird. Daher rate ich hiervon ab.

Ersatzversorgung: Wann lande ich in der Ersatzversorgung?

Viele Grundversorger unterscheiden zwischen einer Grund- und Ersatzversorgung.
Bei diesen Anbietern ist die Ersatzversorgung oftmals erheblich teurer als die Grundversorgung.

Bei manchen Grundversorgern landet man nach der Kündigung des aktuellen Energie-Vertrags / Tarifs nicht in Grundversorgung, sondern ersteinmal für 3 Monate in der Ersatzversorgung. Nach 3 Monaten in der Ersatzversorgung wechselt der Grundversorger Sie automatisch von der Ersatz- in die Grundversorgung.

Wenn der Altanbieter den Energievertrag von sich aus kündigt, landen Sie meistens automatisch in der Ersatzversorgung.

Sie haben als Privathaushalt das Recht jederzeit aus der Ersatzverorgung in die Grundversorgung zu wechseln.
Ebenso haben Sie das Recht nach einer Kündigung des aktuellen Energie-Vertags (egal ob Sie oder der Anbieter gekündigt haben) sich direkt für die Grundversorgung anzumelden. Sie müssen nicht erst für 3 Monate in die Ersatzversorgung.
Auch wenn einige Energieanbieter den Verbrauchern dies weismachen wollen.

Beziehen Sie sich auf §36 und §38 im Energiewirtschaftsgesetz.

Preiserhöhung: Was tun bei einer Preiserhöhung?

Wenn Ihr Energieanbieter die Preise erhöht, so muss er Sie über diese Preiserhöhung per Post oder Email informieren.
Dies muss er bis spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung tun.

Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht, das heißt Sie können bis zum Vortag der Preiserhöhung kündigen.

Schauen Sie am besten direkt bei Ihrem Grundvesorger auf der Website oder in die lokale Presse wie teuer die Grundversorgung ab dem Datum der Preiserhöhung ist und vergleichen Sie diese mit dem zukünftigen Preis (nach der Preiserhöhung) des aktuellen Anbieters.

Achtung viele Grundversorger haben eventuell noch alte Preise, die deutlich günstiger sind, erhöhen aber auch ihre Preise ebenfalls in den nächsten Monaten.

Falls die Grundversorgung dann deutlich günstiger ist als der neue Preis beim alten Anbieter lohnt es sich den Altanbieter wegen Preiserhöhung zu kündigen.

Kündigung Altanbieter: Wie kann ich den aktuellen Anbieter kündigen?

Sie können immer per Email oder Brief kündigen (außer bei Gasag, dort geht dies nur über den Login-Bereich im Kundenportal).

Beispiel: Wenn die Preiserhöhung zum 01.02.2023 kommt —>
“Hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.01.2023 die Energiebieferung bei Ihnen. Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung zum 01.02.2023. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung innerhalb von 7 Werktagen in Textform.”

Im Betreff der Email immer das Kunden- / Vertragskonto angegeben.
Beispiel: „Kündigung – Vertragskonto 987 876 765“
In der Email immer den Vor- und Nachnamen des Vertragspartners, die Kunden- / Vertragskonto und die Zählernummer angeben.
Am besten auch die Anschrift der Lieferstelle.
Achtung: die Kündigung muss durch den Vertragspartner selbst erfolgen (nicht durch Ehepartner oder Kinder, etc.).

Zählerstande: Warum macht es Sinn Zählerstände zu melden?

Gerade jetzt, wo die Preisunterschiede vor und nach Preiserhöhungen oder vor und nach einem Tarifwechsel besonders hoch sein können, macht es mehr denn je Sinn Zählerstände abzulesen & zu melden.

Wenn Ihr Anbieter oder Ihr Netzbetreiber Sie auffordert den Zählerstand zu einem bestimmten Datum abzulesen und zu melden, dann rate ich Ihnen dies zu tun, wenn der Aufwand für Sie vertretbar ist.
Ohne echte Zählerstände muss der Netzbetreiber / Anbieter Ihren Verbrauch schätzen. Sie möchten nicht, dass Ihr Verbrauch im alten, günstigen Tarif (vor der Preiserhöhung) zu gering geschätzt wird und der Verbrauch nach der Preiserhöhung zu hoch. Ohne echte Zählerstände ist genau dies die Gefahr.

Auch wenn Sie nicht zum Ablesen des Zählerstands aufgefordert werden, rate ich Ihnen dringend den Zählerstand am 01. Februar und 01. März 2023 abzulesen und ihrem aktuellen Energieanbieter oder ihrem örtlichen Netzbetreiber mitzuteilen. Der Netzbetreiber gibt die Zählerstände immer an Alt- und Neuanbieter weiter.

Wenn Sie nicht wissen wer Ihr örtlicher Netzbetreiber ist, finden Sie diesen zumeist irgendwo auf der Strom- / Gasabrechnung. Ansonsten sollte eine kurze Google-Suche weiterhelfen.
Beispiel: „Stromnetzbetreiber für 20459 Hamburg“
Teilweise sind der örtliche Netzbetreiber für Strom und für Gas zwei unterschiedliche Firmen.  In Hamburg zum Beispiel Stromnetz-Hamburg und Gasnetz-Hamburg.

Viele Anbieter bieten die Möglichkeit, dass Sie sich in Ihr Kundenprofil einloggen und dort den Zählerstand hinterlegen. Viele Netzbetreiber bieten ebenfalls die Möglichkeit den Zählerstand direkt auf deren Website zu übermitteln.

Ansonsten können Sie die Zählerstände auch telefonisch oder per Email an die Anbieter (außer Gasag) oder Netzbetreiber durchgeben. Hierbei im Betreff der Email immer die Zählernummer nennen (beim Anbieter auch die Kunden- / Vertragskonto-Nr.) und in der Email dann noch die Lieferstelle, die Zählernummer und das Ablesedatum angeben.

Preisdeckel

Preisdeckel: Was ist damit gemeint?

Seit dem Krieg in der Ukraine sind die Energiepreise für Strom & Gas in Deutschland extrem angestiegen.

Um die Auswirkungen für Bevölkerung abzumildern hat die Bundesregierung beschlossen für 12 Monate einen Preisdeckel für Strom & Gas einzuführen.
Im März 2023 soll der Preisdeckel kommen. Wahrscheinlich sogar rückwirkend für Februar.

D.h. Sie zahlen für 80% von Ihrem Vorjahresverbrauch dann einen gedeckelten Preis. Für alles darüber hinaus zahlen Sie den regulären Preis Ihres Anbieters.
Strom: Preisdeckel bei 40 C/kWh brutto
Gas: Preisdeckel bei 12 C/kWh brutto
Dies gilt für private Kunden und kleinere & mittelständische Betriebe.

Tarifvergleich: Macht es der Preisdeckel egal in welchem Tarif ich bin?

Wenn Sie den neuen Preis Ihres aktuellen Anbieters mit dem Grundversorger vergleichen, berücksichtigen Sie den Preisdeckel für die Entscheidung – kündigen oder bleiben.
Wenn bei beiden Anbietern der Preisdeckel zum Tragen kommt ist es natürlich auch relevant für Sie welcher Tarif die niedrigere monatliche Grundgebühr hat.
Ihre jährlichen Gesamtkosten sind die Summe aus jährlicher Grundgebühr (= 12 x monatliche Grundgebühr) + Energiekosten (=Verbrauch x C/kWh).
Beispiel:  Strom – Anbieter A = 9 EUR/Monat und 60 C/kWh, Anbieter B = 15 EUR/Monat und 45 C/kWh
Bei beiden Stromtarifen kommt der Preisdeckel von 40 C/kWh zu tragen. Wenn Sie Ihren Verbrauch auf unter 80% vom Vorjahr senken,
ist Anbieter A durch die um 6 EUR geringere Grundgebühr dann 72 EUR im Jahr günstiger als Anbieter B.
Falls Sie nicht davon ausgehen Ihren Energieverbrauch auf 80% des Vorjahres reduzieren zu können, oder sogar mit einem Anstieg des Energiebedarfs rechnen, ist es wichtig, dass Sie trotz Deckel auch den regulären Preis miteinander vergleichen & berücksichtigten.
Beispiel: Gas – Anbieter A = 18 EUR/Monat und 25 C/kWh, Anbieter B = 9 EUR/Monat und 40 C/kWh.
Betrachtet man nur die monatliche Grundgebühr und die 80% vom Vorjahresverbrauch, die unter den Preisdeckel (= 12 C/kWh), dann ist der Gastarif von Anbieter B um 108 EUR pro Jahr günstiger als Anbieter A. Wenn Sie letztes Jahr für 40.000 kWh geheizt haben und dieses Jahr von einem Verbrauch von 50.000 kWh ausgehen. Sieht der Fall ganz anders aus. Dann ist insgesamt Anbieter A um 1.392 EUR günstiger als Anbieter B.

Laufzeit: Wie schnell kann ich wechseln?

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Flexibilität beim Anbieterwechsel.

Reguläre Tarifverträge verlängern sich normalerweise automatisch um 12 Monate, wenn sie nicht fristgerecht von Ihnen oder dem Anbieter gekündigt werden.

Der Preisdeckel ist nur bis Ende Februar / März 2024 vorgesehen. Danach gilt der reguläre Preis Ihres Anbieters für 100% von Ihrem Energieverbrauch.
Wenn Ihr laufender Vertrag einen Energiepreis (= C/kWh) weit über dem Preisdeckel (Strom = 40 C/kWh, Gas = 12 C/kWh) hat, müssten Sie dann bis zum Ende der aktuellen Laufzeit den vollen Preis zahlen.

Beispiel: Ihr aktueller Strom-Vertrag läuft bis Ende August 2023. Sie kündigen nicht. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch bis Ende August 2024.
Ihr regulärer Preis beträgt 70 C/kWh Strom. D.h. Sie müssten dann von April 2024 bis Ende August 2024 (= 5 Monate) den vollen Strompreis von 70 C/kWh zahlen. Sie könnten erst zum 30.08.2024 kündigen und zum 1. September 2024 zu einem günstigeren Anbieter (z.B. dem Grundversorger wechseln).

Falls Sie einen Anbieterwechsel zu einem Tarif außerhalb der Grundversorgung mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten in Erwägung ziehen, der z.B. durch einen Willkommensbonus und eine niedrigere monatliche Grundgebühr günstiger als der aktuelle Anbieter ist, sollten Sie auf jeden Fall bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen, wie lange Sie nach Wegfall des Preisdeckels noch an diesen Anbieter gebunden sind und wie hoch das Risiko ist, dass Sie dann gezwungen sind einen Energiepreis zu zahlen, der (deutlich) über den dann aktuell verfügbaren Preisen am Markt liegt.

In der Grundversorgung können Sie jederzeit mit 14 Tagen Kündigungsfrist zu einem anderen Anbieter / Tarif wechseln. Sie könnten schauen, welcher Anbieter / Tarif nach dem Wegfall des Energiepreisdeckels für Sie am günstigsten ist und zum Beispiel zum 01.04.2024 dort hinwechseln.

Fazit: Auch wenn durch den Preisdeckel Ihr aktueller Tarif nach einer Preiserhöhung gleich teuer oder (durch eine geringere Grundgebühr) sogar etwas günstiger ist, mag es sinnvoll sein bei einer Preiserhöhung zu kündigen und in die Grundversorgung zu welchseln, um nach Wegfall des Preisdeckels nicht für längere Zeit an einen teureren Tarif gebunden zu sein.

Kosten für den Staat: Was kostet der Preisdeckel die Allgemeinheit?

Ein weiterer Aspekt, unabhängig von der Optimierung Ihrer eigenen Energiekosten, sind die Kosten des Preisdeckels für den Staat.

Viele Anbieter haben für Anfang 2023 ihre Preise noch mal kräftig erhöht. Bei Strom haben wir Preiserhöhungen auf bis zu 70 C/kWh beobachtet und bei Gas auf bis zu 30 C/kWh.

Durch den Energiepreisdeckel zahlen Sie bis Frühjahr 2024 nur 40 C/kWh bzw. 12 C/kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs.
Für den Staat macht es natürlich trotzdem einen enormen Unterschied wie hoch der reguläre Preis ist, da er durch den Preisdeckel ja die Differenz zahlt.

Beispiel: Anbieter A verlangt 70 C/kWh, Anbieter B (=örtliche Grundversorgung) verlangt 45 C/kwh für den Strom.
Sie sind ein 4-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh.
Bleiben Sie bei Anbieter A, kostet dies den Staat 1.000 EUR mehr pro Jahr, als wenn Sie in die Grundversorgung zu Anbieter B gewechselt wären.

Fazit: Da wir alle, als Steuerzahler, am Ende des Tages die Ausgaben des Staates finanzieren müssen, macht es trotz Preisdeckels oft Sinn den Altanbieter bei einer Preiserhöhung zu kündigen und in die Grundversorgung zu wechseln, wenn diese im kWh/Preis deutlich günstiger ist als der aktuelle Anbieter.